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Schul- und Hausordnung

  1. Grundsätze der Schulgemeinschaft
  • Wir halten uns an die Schulregeln und tragen zu einem positiven Umfeld bei.
  • Wir begegnen einander gewaltfrei mit Wertschätzung, Höflichkeit und Respekt.
  • Wir kommen pünktlich in die Schule und sind um 8 Uhr für den Unterricht bereit.
  • Kinder, die den Frühdienst besuchen, dürfen zwischen 7.15 h und 7.30 h das Schulhaus betreten, zwischen 7.30 h und 7.45 h gibt es keinen Einlass.
  • Erziehungsberechtigte melden die Abwesenheit Ihres Kindes bis 7.45 h über SchoolFox.
  • Eine wertschätzende Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Schule ist unerlässlich. Regelmäßige Kommunikation, Unterzeichnung der Mitteilungen und die Teilnahme an Elternabenden ist Voraussetzung für ein gutes Gelingen der Schulpartnerschaft.
  • Schüler:innen ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten und Pausen nur in vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten mit Begründung gestattet.
 
  1. Verhalten vor dem/im Schulgebäude und am Schulgelände
  • Wir bewegen uns im Schulhaus und am Schulgelände so, dass wir einander nicht stören oder gefährden.
  • Im Schulhaus und am Schulgelände dürfen sich nur berechtigte Personen aufhalten.
  • Personen, die die Kinder in die Schule bringen und abholen, verabschieden sich vor der Schule und nehmen sie dort auch wieder in Empfang.
  • Abgeholte SchülerInnen und Kinder, die die Schule nicht besuchen, dürfen den Garten und darauf befindlichen Spielgeräte nicht benutzen.
 
  1. Unterricht und Lernverhalten
  • Alle notwendigen Unterrichtsmaterialien sind vollständig und in gut gepflegtem Zustand mitzubringen.
  • Wir achten auf unsere Materialien und gehen sorgsam mit Schulsachen und fremdem Eigentum um.
  • Alle Schüler:innen nehmen aufmerksam, aktiv und respektvoll am Unterricht teil.
  • Arzttermine werden nach Möglichkeit so gewählt, dass das Kind keinen Unterricht versäumt.
  • Eine Freistellung während des Schuljahres ist nur einmalig während der gesamten Volksschulzeit möglich und kann nur aufgrund zwingender Gründe genehmigt werden, wenn das Ansuchen mindestens 3 Wochen zuvor in der Direktion abgegeben wird.
 
  1. Verhalten bei Konflikten und Konsequenzen bei Regelverstößen
  • Bei Streitigkeiten suchen wir gemeinsam nach einer friedlichen Lösung.
  • Schüler:innen wenden sich bei Konflikten an Lehrer:innen und Freizeitpädagog:innen.
  • Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt jeglicher Art werden nicht toleriert. Bei Regelverstößen eines Schülers, einer Schülerin sind folgende Maßnahmen möglich:
    • Aufforderung und Zurechtweisung mit Verständigung der Erziehungsberechtigten
    • Ausschluss von Aktivitäten und Projekten.
    • Vorübergehende Versetzung in eine Parallelklasse oder Freizeitgruppe
    • Suspendierung, wenn der Regelverstoß ein Sicherheitsrisiko für andere darstellt.
 
  1. Sicherheit und Gesundheit
  • Hygiene und Sauberkeit sind in allen Bereichen, ganz besonders in den Sanitärbereichen einzuhalten.
  • Kranke Kinder dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
  • Sicherheitsgefährdende Gegenstände sind im Schulhaus strengstens verboten.
  • Das Schulgebäude, die Schuleinrichtung und das Schulgelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
  • Wir sind eine Wasserschule und achten auf eine gesunde Jause.
 
  1. Technische Geräte und private Gegenstände
  • Die Nutzung von Handys, Smartwatches und ähnlichen digitalen Geräten ist den Schülerinnen und Schülern während des gesamten Aufenthalts in der Schule (dazu zählt auch der Vorraum im Eingangsbereich) untersagt. Weder die Schulleitung noch die Lehrpersonen und Freizeitpädagog:innen übernehmen  Verantwortung bzw. Kosten für Beschädigung oder Verlust.
  • Eine Nutzung der genannten Gegenstände kann nach Ermessen der jeweiligen Lehrperson im Rahmen des Unterrichts für spezifische Lerninhalte oder Projekte eingesetzt werden.
  • Mitgebrachte private Gegenstände wie Spielzeuge, Sammelkarten oder ähnliches sind im Unterricht und in den Pausen nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
  • Wir achten auf unsere Materialien und gehen sorgsam mit Schulsachen und fremdem Eigentum um.
 
  1. Rund ums Schulhaus
  • Die Benutzung des Parkplatzes steht ausnahmslos den MitarbeiterInnen der Schule zu (Ausnahme: Behindertentransporte).
  • Das Reservieren von Rad- und Scooterstellplätzen vor der Schule ist nicht erlaubt. Schlösser, die zu Reservierungszwecken aufgehängt werden, werden regelmäßig entfernt.
  • Das Parken und Halten vor dem Schulgelände auf der Fahrbahn ist verboten.

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, die Schulordnung zu aktualisieren und/oder zu ergänzen. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und treten unmittelbar in Kraft.
Die Schul-/Hausordnung stützt sich auf die 126. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung gültig seit April 2024. Auf dem gesamten Schulgelände gelten die allgemeinen Datenschutzrichtlinien.